Patientenverfügung: Der Wille des Patienten
Man wünscht es niemanden, aber die Gefahr besteht immer, dass man aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, sich selbst über die gewünschten Behandlungsumfänge, die im Rahmen des Sterbeprozesses notwendig werden, artikulieren zu können. Während viele Menschen die Anwendung aller zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen möchten, so möchten andere Patienten auf lebensverlängernde Maßnahmen bewusst verzichten. Wichtig ist in solch einem Fall nur, das die behandelnden Ärzte über den Willen des Patienten Bescheid wissen. Ist der Patient jedoch nicht mehr in der Lage sich ausreichend zu artikulieren, so werden die Ärzte sämtliche lebensverlängernden Maßnahmen ergreifen müssen. Wer das im Notfall vermeiden will, der sollte bereits im Vorfeld eine so genannte Patientenverfügung verfasst haben. Hier kann der Patient genau festhalten, bis zu welchen Punkt die medizinische Behandlung erfolgen soll und ab wann die Behandlung abgebrochen werden soll.
Worauf bezieht sich die Patientenverfügung?
Die Wünsche, die mit einer Patientenverfügung artikuliert werden können beziehen sich immer nur auf eine Situation, in der mit dem Tod des Patienten zu rechnen ist. Aktive Sterbehilfe darf ein Arzt in Deutschland jedoch nicht geben.
Aus diesem Grund kann ein Patient nur seine Wünsche zur Sterbebegleitung äußern. So kann er beispielsweise bewusst auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, oder sich eine Behandlung mit schmerzlindernden Medikamenten wünschen, selbst dann, wenn deren Nebenwirkungen den Tod beschleunigen sollten. Der Mediziner spricht in solch einem Fall von Palliativbehandlung.
Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?
Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann ein Patient darüber entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder im Falle eines Unfalls getroffen werden sollen. Für den Arzt ist diese Patientenverfügung bindend. Das bedeutet, er muss sich daran halten. Damit eine Patientenverfügung aber juristisch nicht angefochten werden kann, muss man bei der Verfassung einige Dinge beachten.
Am Besten ist es, sie verfassen Ihren Willen handschriftlich und sprechen diese Verfügung mit ihrem behandelnden Arzt und bitten Ihn zusätzlich darum das Dokument gegenzuzeichnen. Des Weiteren benötigt man die Unterschrift von zwei Zeugen, die mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die betreffende Person zum Zeitpunkt der Aufsetzung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war.
Eine Patientenverfügung kann aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn man von deren Existenz weiß. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig eine Kopie der Patientenverfügung, oder einen Hinweis auf dessen Existenz, stets bei sich zu haben.
Welche Angaben gehören in eine Patientenverfügung?
- Name und Anschrift des Patienten
- Eine Beschreibung des zur Zeit der Verfassung vorherrschenden Gesundheitszustandes
- Eine Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung zum Einsatz kommen soll
- Eine Beschreibung der Behandlungen, die vorgenommen werden sollen
- Angabe einer Vertrauensperson
- Ort, Datum und Unterschrift des Patienten
- Unterschriften der Zeugen
- Im Idealfall sollte die Patientenverfügung alle zwei Jahre erneut, unter Anwesenheit von Zeugen, unterschrieben werden.
