Nichtraucherschutzgesetz: Rauchverbot in drei Bundesländern
Lange hat es gedauert, aber ab heute betreten die ersten drei Bundesländer Neuland in Sachen Nichtraucherschutzgesetz. Ab heute ist das Rauchen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in vielen öffentlichen Gebäuden verboten.
Während Baden-Württemberg und Niedersachsen das Rauchen in Restaurants, Kneipen, Krankenhäusern, Schulen, Behörden, Sport- und Kultureinrichtungen untersagt, hingt Mecklenburg-Vorpommern noch einen kleinen Schritt hinterher. Ab dem 1. August gilt hier lediglich ein Rauchverbot in Kliniken, Schulen und Behörden. Ein Rauchverbot in Gaststätten wird jedoch Anfang 2008 folgen.
Problematisch im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes ist die jedem Bundesland eigene Regelung. Während man sich bisher zwar auf die groben Eckpunkte einigen konnte, so happert es bisher gewaltig im Detail. Während beispielsweise eine Nichtbeachtung des Rauchverbots in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bußgeld bis zu 500€ geahndet werden kann, muss man in Baden-Württemberg lediglich mit einem Bußgeld zwischen 40 und 150€ rechnen.
Wer also in Zukunft weiterhin seiner Sucht frönen möchte, dem bleibt neben der Variante mit dem Rauchen aufzuhören, nur noch der Weg ins Freie oder in einen der speziell eingerichteten Raucherräume.
Apropos Raucherräume. Ursprünglich wurde das Nichtraucherschutzgesetz geplant, um Berufstätige an ihrem Arbeitsplatz vor dem ungewünschten blauen Dunst zu schützen. Wer aber wird in Zukunft in den Raucherbereichen eines Restaurants bedienen? Da wird wohl nur noch der Weg der Selbstbedienung bleiben.
