IGeL- Individuelle Gesundheitsleitungen
Wer kennt das nicht aus eigener Erfahrung? Eigentlich war man nur zum Augenarzt gegangen um mal wieder seine Sehstärke überprüfen zu lassen und schon wird man mit der Frage konfrontiert, ob man, wo man doch schon einmal da sei, nicht gleich auch den Augeninnendruck messen lassen möchte. Da diese ärztliche Leistung jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt wird, muss der Patient für derartige individuelle Gesundheitsleistungen selbst aufkommen.
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Leistungen, die von Ärzten in ihrer Praxis angeboten werden, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Häufig werden diese Leistungen als Maßnahmen angepriesen, die dem Wohle der eigenen Gesundheit dienen sollen. In manchen Fällen ist der Nutzen bestimmter Leistungen wissenschaftlich jedoch nicht bewiesen. Für den Patienten ist es in solch einer Situation häufig sehr schwer zu beurteilen, ob er mit der kostenpflichtigen Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung seiner Gesundheit wirklich etwas Gutes tut, oder ob er sein Geld zum Fenster herauswirft.
IGeL-Gruppen
Ganz grundsätzlich kann man heute zwischen vier Gruppen unterscheiden, in die individuelle Gesundheitsleistungen eingeordnet werden können:
| IGeL-Gruppe | Art der Leistung | Leistung |
| Medizinische Maßnahmen | Alle Maßnahmen die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, die jedoch in bestimmten Fällen medizinisch sinnvoll und daher empfehlenswert sind. | Berufseignungstest beim Dermatologen für angehende Friseure oder Bäcker |
| Medizinisch-kosmetische Leistungen: | Maßnahmen, die keine medizinische Indikation benötigen und die auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden. | Faceliftung Beseitigung von Besenreisern Entfernung von Tätowierungen |
| Spezielle Vorsorgeuntersuchungen | Vorsorgeuntersuchungen, die nicht aufgrund eines bestimmten Verdachts gemacht werden, sondern die vom Patienten selbst gewünscht werden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht und müssen selbst gezahlt werden. | HIV-Test Audio-Check Schlaganfall-Vorsorge |
| Wissenschaftlich nicht bewiesene Maßnahmen | Behandlungsmethoden, deren Nutzen bisher noch nicht wissenschaftlich bewiesen sind, werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt. | Magnetfeldtherapie Ozontherapie Akupunktur |
Worauf muss man bei der Inanspruchnahme einer IGeL achten?
- Bietet der Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung an, dann muss der dem Patienten umfangreich erläutern worin genau der Nutzen aber auch das Risiko der Behandlung liegt. Auch sollte er erklären, warum die vorgeschlagene Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
- Wünscht der Patient eine gewisse Bedenkzeit, so muss ein guter Arzt diese respektieren. In dieser Zeit hat der Patient gegebenenfalls die Möglichkeit sich genauer über die vorgeschlagene Behandlungsweise, bei unabhängigen Informationsquellen, zu informieren und dann endgültig zu entscheiden, ob er die IGeL in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
- Bevor der Arzt die Gesundheitsleistung erbringt muss er dem Patient einen Kostenvoranschlag erstellen, so dass dieser die Möglichkeit hat die Kosten abzuschätzen. Dabei muss er sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung richten.
- Vor Behandlungsbeginn muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Patient und Arzt aufgesetzt werden, indem alle Leistungen und die entsprechenden Kosten notiert sind.
- Wer nur eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt, der muss keine Praxisgebühr bezahlen!
Unsicherheit bei IGeL
Wenn man sich als Patient nicht ganz sicher ist, ob die angebotene Gesundheitsleistung wirklich sinnvoll ist, dann sollte man sich auf eigene Faust schlau machen, indem man sich beispielsweise Rat bei einer Verbraucherzentrale sucht, oder indem man den behandelnden Arzt erneut anspricht und ihn nochmals gezielt nach dem medizinischen Nutzen, den Kosten und der wissenschaftlichen Akzeptanz der Methode fragt.
Verbraucherzentrale NRW:
09 00 - 1 - 89 79 64
(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz)
dienstags von 10 bis 12 Uhr
